1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote folgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Umfang der Lieferung
2.1. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen
und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen
und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der
Schriftform.
2.3. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Wir
bemühen uns, sie einzuhalten.
2.4. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, oder tritt eine, sei
es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit unserer Lieferverpflichtung
ein, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der wir in Verzug
geraten sind, oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, von dem Liefervertrag
zurückzutreten, nachdem er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt
hat, die im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Überschreitens des
Liefertermins oder vorübergehender Unmöglichkeit mindestens einen Monat
betragen muß. Sonstige Ansprüche des Käufers wegen Lieferterminüberschreitung,
sonstiger Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit einerlei, ob wir diese zu vertreten
haben oder nicht, besteht nicht.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
uns.
2.5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zweck der Versendung
unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden
unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Mit der Meldung der Versandbereitschaft wird auch eine vereinbarte
Lieferfrist eingehalten.
2.6. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung
des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei Unterlieferern eintreten.
2.7. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers für den Transport zu
versichern, ohne dass dies Einfluß auf den Gefahrenübergang hat.
3. Preis und Zahlung
3.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk/Lager, ausschließlich
Verladung im Werk, jedoch einschließlich der Verpackung. Zu den
Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug binnen
30 Tagen nach Rechnungsdatum frei unserer Zahlstelle zu leisten. Vom Zeitpunkt
des Verzuges an leistet der Käufer Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden
gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Käufer gerät in Verzug, ohne dass es
einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
3.3. Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können,
bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung. Aufrechnung und Zurückbehaltung
sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Kommt der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wird ein Scheck nicht
eingelöst oder eine Zahlung eingestellt, oder werden uns Umstände bekannt, die
die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen oder ggf. auch Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Der Käufer hat Mängel unserer Ware innerhalb einer Woche nach Empfang
schriftlich mitzuteilen. Der Lieferschein ist der Mitteilung beizufügen. Bei Versäumnis
der Rügefrist sind die Mängelgewährleistungs-Ansprüche ausgeschlossen.
4.2. Der Käufer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei
den von ihm erworbenen Gerätschaften und Waren um wissenschaftliches Material
handelt, das ggf. eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben in sich bergen
kann, wenn eine unsachgemäße Benutzung oder Anwendung erfolgt. Aus diesem
Grunde verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, alle erdenklichen Schritte
zu unternehmen, welche geeignet sind, die unsachgemäße und unbefugte Benutzung
oder Verwendung der Gerätschaften oder Waren zu verhindern. Weiter
wird der Käufer selbst die beim Umgang mit diesen Gerätschaften und Waren
erforderliche Sorgfalt jederzeit walten lassen. Von den Gerätschaften oder Waren
sind Kinder fernzuhalten. Die Waren sind nicht zum Verzehr geeignet.
4.3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbefolgen der Bedienungsanleitung,
ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte
Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische
Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
4.4. Für ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen leisten wir nach
unserer Wahl Gewähr, entweder durch Minderung, Ersatzlieferung, Nachbesserung
oder Rückgängigmachung des Kaufes. Beanstandete Ware darf nur mit
unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Wählen wir Ersatzlieferung
oder Nachbesserung und schlägt diese fehl, so ist der Kunde
berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem
Ablauf unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungs- und anderer Ansprüche
Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Für die Mängelbeseitigung
ist uns eine angemessene Frist zu setzen, welche die Lieferfrist des
Kaufvertrages nicht unterschreiten darf.
4.5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. In jedem Fall aber haften wir ausschließlich bis zur
Höhe des Kaufpreises der Ware, für die Mängelrüge ausgesprochen wurde. Das
gilt insbesondere auch für Folgeschäden.
4.6. Mängelgewährleistungs-Ansprüche sowie alle anderen unsere Haftung begründenden
Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten nach Belieferung, es
sei denn, die Verjährung wurde unterbrochen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand
weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich
davon zu benachrichtigen.
5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur
Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie
die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom
Vertrag.
6. Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die von uns
gelieferten Waren, technische Beratung und sonstige Angaben, insbesondere
auf technischen Merkblättern, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich
und unter Ausschluß jeglicher Haftung. Insbesondere befreit unsere mündliche
oder schriftliche anwendungstechnische Beratung sowie die Bereitstellung
von Personal den Käufer nicht von einer eigenverantwortlichen Prüfung der
Materialien auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke und
die Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter.
7. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
7.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
7.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, führt
dieses nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages insgesamt. Es ist
sodann eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommt.
Unsere AGB zum download (pdf, 25 kb)

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