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MoBiTec - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Inhalt
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Umfang der Lieferung
3. Preis und Zahlung
4. Gewährleistung und Haftung
5. Eigentumsvorbehalt
6. Auskünfte und Raterteilung
7. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
 
1. Geltungsbereich

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote folgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


2. Angebot und Umfang der Lieferung

2.1. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

2.3. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Wir bemühen uns, sie einzuhalten.

2.4. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit unserer Lieferverpflichtung ein, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der wir in Verzug geraten sind, oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, von dem Liefervertrag zurückzutreten, nachdem er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Überschreitens des Liefertermins oder vorübergehender Unmöglichkeit mindestens einen Monat betragen muß. Sonstige Ansprüche des Käufers wegen Lieferterminüberschreitung, sonstiger Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit einerlei, ob wir diese zu vertreten haben oder nicht, besteht nicht.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zweck der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mit der Meldung der Versandbereitschaft wird auch eine vereinbarte Lieferfrist eingehalten.

2.6. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.

2.7. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers für den Transport zu versichern, ohne dass dies Einfluß auf den Gefahrenübergang hat.


3. Preis und Zahlung

3.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk/Lager, ausschließlich Verladung im Werk, jedoch einschließlich der Verpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

3.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum frei unserer Zahlstelle zu leisten. Vom Zeitpunkt des Verzuges an leistet der Käufer Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Käufer gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.

3.3. Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wird ein Scheck nicht eingelöst oder eine Zahlung eingestellt, oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder ggf. auch Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1. Der Käufer hat Mängel unserer Ware innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Der Lieferschein ist der Mitteilung beizufügen. Bei Versäumnis der Rügefrist sind die Mängelgewährleistungs-Ansprüche ausgeschlossen.

4.2. Der Käufer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den von ihm erworbenen Gerätschaften und Waren um wissenschaftliches Material handelt, das ggf. eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben in sich bergen kann, wenn eine unsachgemäße Benutzung oder Anwendung erfolgt. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, alle erdenklichen Schritte zu unternehmen, welche geeignet sind, die unsachgemäße und unbefugte Benutzung oder Verwendung der Gerätschaften oder Waren zu verhindern. Weiter wird der Käufer selbst die beim Umgang mit diesen Gerätschaften und Waren erforderliche Sorgfalt jederzeit walten lassen. Von den Gerätschaften oder Waren sind Kinder fernzuhalten. Die Waren sind nicht zum Verzehr geeignet.

4.3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbefolgen der Bedienungsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

4.4. Für ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr, entweder durch Minderung, Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rückgängigmachung des Kaufes. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Wählen wir Ersatzlieferung oder Nachbesserung und schlägt diese fehl, so ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungs- und anderer Ansprüche Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Für die Mängelbeseitigung ist uns eine angemessene Frist zu setzen, welche die Lieferfrist des Kaufvertrages nicht unterschreiten darf.

4.5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. In jedem Fall aber haften wir ausschließlich bis zur Höhe des Kaufpreises der Ware, für die Mängelrüge ausgesprochen wurde. Das gilt insbesondere auch für Folgeschäden.

4.6. Mängelgewährleistungs-Ansprüche sowie alle anderen unsere Haftung begründenden Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten nach Belieferung, es sei denn, die Verjährung wurde unterbrochen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


6. Auskünfte und Raterteilung

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die von uns gelieferten Waren, technische Beratung und sonstige Angaben, insbesondere auf technischen Merkblättern, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung. Insbesondere befreit unsere mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung sowie die Bereitstellung von Personal den Käufer nicht von einer eigenverantwortlichen Prüfung der Materialien auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke und die Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter.


7. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

7.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.

7.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, führt dieses nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages insgesamt. Es ist sodann eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Unsere AGB zum download (pdf, 25 kb)

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